Kosten

Bei den gesetzlichen Krankenkassen bin ich als qualifizierte und kompetente Ernährungsfachkraft anerkannt, daher werden die Kosten für die Beratungen mit ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst bzw. übernommen.

 

Die Maßnahmen sind anerkannt im Rahmen der Prävention gemäß §20 SGB sowie im Rahmen der Rehabilitation nach §43, Abs. 2 SGB. 

 

 

Für genauere Informationen zu den Kosten kontaktieren Sie mich gerne.